listenhund listenhunde gesetz deutschland österreich schweiz 2020

Diskussionen und Gesetzesänderungen, was sogenannte „Listenhunde“ betrifft, sind ebenso häufig, wie sie wichtig sind. Doch was genau sind Listenhunde überhaupt und wie sieht die Rechtslage in Ihrem Land aus?

Umgangssprachlich sogenannte „Listenhunde“ umfassen jene Hunderassen, die vom Gesetzgeber als potentiell gefährlich eingestuft werden und auf einer Liste mit Haltungseinschränkungen oder gar -verboten geführt werden. Diese Listen können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, denn ein allgemeines Einverständnis, welche Rassen als aggressiv gelten und warum, gibt es natürlich nicht.

Gesetzgebung in Deutschland

Bis auf Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen führen alle Bundesländer Deutschlands eine Liste mit Hunderassen, die als gefährliche Hunde gelten; mancherorts wird weiters in zwei Kategorien von Gefährlichkeit unterschieden:

  • Kategorie 1: Tiere sind höchstwahrscheinlich gefährlich.
  • Kategorie 2: Tiere sind vermutlich gefährlich, ein Wesenstest kann dies widerlegen.

Tiere, die in Kategorie 2 fallen, werden nicht als gefährlich betrachtet, wenn der/die BesitzerIn mittels eines Negativzeugnis belegen kann, dass der Hund keine Gefahr für Menschen darstellt. Ansonsten können Haltungsauflagen wie folgende für die BesitzerInnen festgelegt sein: Volljährigkeit der BesitzerInnen, ein Führungszeugnis zum Beleg des Verantwortungsbewusstseins, das Bestehen einer Sachkundeprüfung zur Haltung als gefährlich eingestufter Rassen, der Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung, eine lückenlose Umzäunung des Wohngrundstücks, Maulkorb- und Leinenpflicht in der Öffentlichkeit und eventuell ein Wesenstest des gehaltenen Tieres. In einigen Bundesländern können bestimmte Maßnahmen nach Bestehen dieses Wesenstest erlassen werden. Wie die aufgelisteten Hunde selbst sind auch die Gesetze nicht in ganz Deutschland einheitlich und können auf den Websites der jeweiligen Bundesländer bzw. Gemeinden eingesehen werden. Einen guten Überblick über die Gesetzeslage in allen Bundesländern und damit verbundene Informationen und Bußgelder bietet der Deutsche Tierschutzbund.

Zu den gelisteten Hunderassen gehören sowohl reinrassige Vertreter als auch Mischlinge folgender Rassen:

„30666“ img_size=“full“ add_caption=“yes“]In den meisten Bundesländern dürfen Listenhunde ab einem halben Lebensjahr nur mit Maulkorb und an der Leine in der Öffentlichkeit bewegen; die Zucht jener Rassen ist ebenfalls untersagt. Des Weiteren wird mancherorts (z.B. Baden-Wüttemberg) eine sichtbare Markierung des Tieres als potentiell gefährlicher Hund sowie der Abschluss einer speziellen Halterhaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Die Haltungserlaubnis gilt nur für die Personen, auf die sie ausgestellt ist, und ist jederzeit mitzuführen. Führen andere Personen als der/die BesitzerIn den als gefährlich eingestuften Hunde, müssen diese auf die besonderen Haltungsauflagen aufmerksam gemacht werden und können für eine Nichteinhaltung dieser besonderen Regelungen verantwortlich gemacht werden. Ein Verstoß gegen diese Gesetze zieht Bußgelder nach sich.

In Bayern liegt mit 19 Rassen die längste Rasseliste vor. Dort können auch Hunde, die zu hoher Aggressivität abgerichtet und trainiert werden, als potentiell gefährliche Hunde klassifiziert werden – egal, welcher Rasse sie angehören. Möchte man sich einen Hund der Kategorie 1 zulegen, bedarf es außerdem einer gesonderten Erlaubnis von Seiten der Gemeinde des Wohnsitzes, in deren Zuge ein Führungszeugnis und ein berechtigtes Interesse zur Haltung solcher Hunderassen belegt werden müssen. Ein Zuwiderhandeln wird in Bayern am teuersten: Laut Deutschem Tierschutzbund betragen Geldbußen für unerlaubte Haltung bis zu 10.000 Euro; züchtet man die verbotenen Tiere oder bildet man sie ohne Erlaubnis aus, kann sich diese Summe verfünffachen.

Im März 2004 überprüfte der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof die Verfassungsmäßigkeit der Rasselisten und legte den Gesetzgebern nahe, zukünftige Entwicklungen und neue Erkenntnisse der Wisenschaft zum Thema Rasse und Aggressivität zu beobachten und zu berücksichtigen. Sollte sich das angenomme Sicherheitsrisiko bestimmter Rassen nicht bewahrheiten, müsse das Gesetz geändert werden. Seitdem haben viele Bundesländer ihre Rasselisten gekürzt bzw. ganz abgeschafft, u.a. 2016 in Schleswig-Holstein und 2018 in Thüringen. In Niedersachsen bemühte man sich schon seit 2000 um eine Abschaffung, die 2003 nachhaltig durchgesetzt wurde.“30865″ img_size=“full“ add_caption=“yes“]

Warum stehen manche Hunderassen auf der Liste?

Während es stimmt, dass manche Hunderassen öfter als andere in Beißattacken auf Menschen und andere Tiere involviert sind, sind die Ursachen für diese Statistik weniger eindeutig. Als Kampfhunde wurden grundsätzlich jene Rassen definiert, die früher für Hundekämpfe (Kampfhandlungen zwischen Hunden oder anderen Tieren zur blutigen Unterhaltung des Publikums) speziell gezüchtet wurden: Es wurde besonderer Wert auf Aggressivität, Beißkraft und muskulöse Körper gelegt. Seit diese schrecklichen Spektakel verboten sind, werden die ehemaligen Kampfhunde nun als Schutzhunde oder gar Familienhunde gehalten – dementsprechend wird in der heutigen Zucht ein ausgeglichenes und freundliches Wesen angestrebt. Dennoch kommt es immer wieder zu Zwischenfällen, in denen Mitglieder dieser als potentiell gefährlich eingestuften Hunderassen Menschen (und leider oftmals auch Kinder) beißen. Listenhunde sind also Mitglieder oder Kreuzungen aus jenen Rassen, deren Gefährlichkeit vom Gesetz angenommen wird.

Dennoch genügt es noch lange nicht, zu sagen, die Beißwut liege den Hunden im Blut. Es ist schwierig, eine einzige Ursache für aggressives Verhalten festzumachen: Jene Hunderassen werden häufig bevorzugt von Menschen gehalten, die anderen mit ihren „gefährlichen Hunden“ imponieren wollen, mit den besonderen Anforderungen der Rasse aber überfordert sind, was zu Frustration bei Hund und Herrchen bzw. Frauchen und schließlich zu einem fatalen Fehler beim Spazierengehen oder Spielen führen kann. Auch Kinder werden zu selten im richtigen Umgang mit Hunden geschult und können im Spiel Verhaltensweisen zeigen, die von den Hunden als Angriff gewertet werden können – bei Unaufmerksamkeit der BesitzerInnen kann es da schnell zu einem Unglück kommen. Aus diesem Grund beziehen sich Haltungsauflagen vermehrt auch auf das Verantwortungsbewusstsein und die Tauglichkeit des Halters.Sie wollen mehr über „Listenhunde“ erfahren? Lesen Sie hier über die Vorurteile gegenüber bestimmten Hunderassen oder was Sie vor einem Urlaub mit Listenhund in Dänemark unbedingt beachten müssen!

Das könnte dich auch interessieren

Adblock Detected

Das Team von dieHundezeitung.com verbringt viel Zeit mit der Erstellung von spannenden und interessanten Inhalten für Hundefreunde. Bitte unterstützt uns, indem Ihr Eure Adblocker deaktiviert!