Wiener Tierhaltegesetz – Neuerungen für Listenhunde

by StefanC
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Änderungen für Hundehalter: Am 19. Februar 2019 trat das neue Wiener Tierhaltegesetz in Kraft. Es soll ein gutes Miteinander fördern und besonders dem Schutz der Kinder dienen – so Tierschutzrätin Ulli Sima. Wie es dazu kam, wen es betrifft (Listenhunde) und was es nun zu beachten gilt, erläutern wir hier.

Hintergrund der Änderungen im Wiener Tierhaltegesetz

Im September 2018 wurde ein eineinhalbjähriger Bub von einem Rottweiler angefallen. Für das Kleinkind gab es keine Rettung. Es verstarb an der Bissverletzung im Krankenhaus. Nach diesem verheerenden Zusammentreffen wollte die Stadt Wien reagieren. Daher gelten nun für Listenhunde verschärfte Gesetze. Diese sollen aber letztlich das sichere Miteinander von großen und kleinen Zwei- und Vierbeinern fördern.

Wer gilt als Listenhund?

Als Listenhunde (auch: „Kampfhunde“ oder „Anlagehunde“) werden Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial bezeichnet. Welche Rassen hierzu zählen, ist von Land zu Land bzw. Bundesland zu Bundesland verschiedentlich geregelt. Wo es jedoch eine Regelung gibt, dort zählen ebenjene Rassehunde als auch Kreuzungen mit diesen Rassen oder der Rassen untereinander dazu.

„Listenhunde“ in Wien (laut Gesetz)

  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Dogo Argentino
  • Pitbull Terrier
  • Tosa Inu
  • Mastino Napoletano
  • Mastin Espanol
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Bullmastiff
  • Rottweiler

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Von den etwa 55.000 gemeldeten Hunden in Wien zählen nur circa 3.300 als Listenhunde.

Neuordnung der Regeln

  • Maulkorb und Leine ist im öffentlichen Raum für Listenhunde Pflicht.
  • In Hundeauslaufzonen muss der Maulkorb oben bleiben, die Leine darf aber ab.
  • In umzäunten Hundezonen gilt keine Maulkorbpflicht.
  • Besitzer von Listenhunden dürfen eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille nicht überschreiten, wenn sie den Hund auf der Straße bei sich führen.

Neues zum Wiener Hundeführschein

  • Seit 2010 ist der Hundeführschein für Listenhundehalter in Wien Pflicht.
  • Besitzer von Listenhunden müssen diesen Kurs künftig zwei Jahre nach Absolvierung der Prüfung wiederholen. Hintergrund ist, dass der Hund nun ausgewachsen und eine Auffrischung der Informationen daher wünschenswert ist.
  • Hundeführscheinprüfer können jedoch schon vor Ablauf der zwei Jahre Wiederholungsprüfungen, Trainingseinheiten und Schulungen anordnen. Dies gilt bei der Vermutung, dass der jeweilige Halter seinen Hund nicht vollends im Griff hat.
  • Bei bissigen Hunden wird der Hundeführschein – unabhängig der Rasse – angeordnet.
  • Die Zulassung zur Prüfung erfolgt, wenn der Nachweis einer 10-stündigen Trainingseinheit bei einem tierschutzqualifizierten Hundetrainer erbracht wurde.
  • Hundehalter, die ihren Hund ab 1. Juli 2019 bekommen, müssen nun einen Sachkundenachweis erlangen. Bei diesem Kurs erlernen die Besitzer u.a. Grundlegendes zur Gesetzesgrundlage und Pflege des Tieres. In einigen Bundesländern (Steiermark und Oberösterreich) ist ein solcher Kurs bereits Pflicht. Die positiven Entwicklungen, die aus der Teilnahme an solchen Schulungen entspringen, förderten „das bessere Miteinander von Mensch und Hund in der Stadt“, so Sima.

Angebot für Hundehalter in Wien

  • 194 Hundeausläufe und Hundezonen befinden sich in Wien. Insgesamt belaufen sie sich auf eine Quadratmeteranzahl von 1,3 Millionen. Einige Tipps dazu gibt es hier …
  • Die Tierombudsstelle Wien (TOW) bietet den Hundeführerschein auch für Freiwillige an. Er soll dazu dienen, gemeinsam Alltagssituationen besser zu begegnen. Als Zuckerl wird die Hundeabgabe für ein Jahr (72€) erstattet.
  • Doch nicht nur Hund und Halter sollen geschult werden. Auch bei Kindern versucht die Stadt Wien Aufklärungsarbeit zu leisten. Im Rahmen der Umweltbildung und Sicherheitspädagogischen Tage werden Schuldstunden der besonderen Art unterstützt. Und auch im Kindergarten soll bereits über die besondere Kommunikationsart der Vierbeiner aufgeklärt werden.

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