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Die tatsächlichen Bedingungen, wo und wann Jäger Hunde töten dürfen, ist vielen dabei nicht bewusst. Je nach Bundesland kann das Spielen im Wald für Vierbeiner zu einem lebensgefährlichen Abenteuer werden. Die Unterschiede bewegen sich in Österreich von einer Tötungspflicht bis zur Empfehlung, nicht auf Hunde zu schießen.

Die Spannung zwischen Jägerschaft und Hundehaltern ist seit jeher spürbar. Zahlreiche Medienberichte zeugen von schießwütigen Jägern, die den besten Freund des Menschen oft ohne ersichtlichen Grund hinrichten, und Jäger erzählen von Rehen, die unter erbärmlichem Geschrei von wildernden Hunden in den Tod gehetzt oder gerissen wurden.

 Das bloße Freilaufen eines Hundes berechtigt Jäger nicht zum Abschuss – nur wenn eine Gefährdung des Wildes gegeben ist!

Wirtschaftsfaktor Jagd: € 450 Mio. jährlich

Im Österreich des 21. Jh. ist die Jagd zu einem beachtlichen Wirtschaftsfaktor mit einem jährlichen Gesamtumsatz von ca. 450 Mio. Euro geworden. Umso verständlicher ist es, dass vom Gesetzgeber Rechte zum Schutz des Wildes eingeräumt werden, die je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet und teilweise umstritten sind. Während in Niederösterreich Jäger verpflichtet sind, wildernde Hunde zu töten, ist die Jägerschaft in den übrigen Ländern unter bestimmten Voraussetzungen lediglich dazu berechtigt.

Wann dürfen Jäger Hunde (nicht) töten?

Keineswegs erlaubt ist österreichweit das Töten von gekennzeichneten Gebrauchshunden, wie z. B. Blindenhunde oder Hunde der Polizei, sowie das Töten von Hunden, die sich noch nicht dem Einwirkungsbereich ihres Halters entzogen haben.

Gebrauchshunde dürfen nicht getötet werden!

Das bloße Freilaufen des Vierbeiners berechtigt den Jäger nicht zum Schuss, vielmehr muss eine Gefährdung des Wildes gegeben sein! Im Burgenland und in Niederösterreich ist diese Gefährdung bereits durch alleiniges Umherstreifen im Jagdgebiet gegeben, in Wien muss sich der jagende Hund außer Ruf- und Sichtweite seines Halters befinden.“1515″ img_size=“medium“ add_caption=“yes“]Wollen Sie mit Ihrem Vierbeiner einen winterlichen Spaziergang in Kärnten machen, achten Sie besonders darauf, dass sich Ihr Hund beim Spielen im Schnee nicht zu weit von Ihnen entfernt. Bei einer die Flucht des Wildes beeinträchtigenden Schneelage stellt ein streunender Vierbeiner bereist eine potenzielle Gefahr für den Wildbestand dar.

Hundefreundliche Gesetze für Jäger

Ein bemerkenswertes Umdenken und eine aus Sicht der Hundehalter vorbildliche Vorgehensweise findet man in der Steiermark. Dem Gesetz nach darf ein Jäger einen Hund nur töten, wenn dieser dem Wild bereits nachjagt, in der Zeit von September bis März aber auch nur bei erhöhter Gefahr. Laut Karl Sirowatka, Geschäftsführer
der Steirischen Landesjägerschaft, muss hierfür ein wildernder Hund schon fast an seiner Beute hängen. Zusätzlich wurde eine Empfehlung ausgegeben, wonach Hunde nur im äußersten Fall nach mehrfacher Verständigung des Besitzers erschossen werden sollen.

In der Steiermark ist man auch durch die Zusammenarbeit mit dem Aktiven Tierschutz sehr bemüht, Hundehalter und Jäger durch Aufklärungsarbeit auf die jeweiligen Interessen aufmerksam zu machen. So konnte die Zahl der nachweislich durch Hunde getöteten Rehe von knapp 900 im Jahr 1997 auf unter 400 reduziert werden. Hunde haben sich zu Haustieren entwickelt, die meist die Rolle eines Familienmitglieds einnehmen.

Jäger müssen verstehen, dass das Töten eines Hundes einen emotionalen Verlust bedeutet, der mit tiefer Trauer einhergeht. Hundehalter sind im Gegenzug dafür verantwortlich, dass ihre Tiere niemandem Schaden zufügen.

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