Landesjägermeister: „Von Verhaften kann überhaupt keine Rede sein“

by StefanC
Heinz Gach

Ist der gemütliche Hundespaziergang durch den Wald bald Geschichte? Die Wogen gehen hoch, wenn es um das neue Jagdgesetz geht, das vor kurzem die Begutachtung passierte und noch dieses Jahr beschlossen werden soll.

Was das für die (Hunde-)Bevölkerung bedeutet, darüber spricht der steirische Landesjägermeister Heinz Gach.

Das neue Jagdgesetz für die Steiermark hat gerade die Begutachtung passiert. Was sind die Neuerungen?

Gach: In der Steiermark gibt es die Gemeindezusammenlegungen, und im Zuge dieser ist eine Novelle des Jagdgesetzes notwendig, weil diese unterschiedlichen Gemeinden unterschiedliche Pachtzeiten haben. Das muss harmonisiert werden. Das ist der eigentliche Grund, warum das Jagdgesetz novelliert wird. Zweitens gibt es in der Steiermark ein so genanntes Landesamtsorganegesetz, und in diesem Gesetz ist geregelt, was Amtsorgane tun müssen und dürfen. Die Jagdaufsicht ist da noch nicht geregelt, weil es längere Zeit keine Novelle zum Jagdgesetz gegeben hat. Wir funktionieren immer noch nach einem Reichsgesetz aus 1872. Und da steht das schon drinnen, dass man festnehmen kann.
Das ist der Status Quo. Das konnte man vor über 100 Jahren schon und jetzt auch. Was jetzt neu dazukommt,  ist das Hineinschauen in Gepäckstücke bzw. in Autos – wenn ein Wilderer auf frischer Tat ertappt wird oder eine solche Handlung gerade im Gange ist. Aber das betrifft zum Beispiel nicht Mountainbiker oder Schwammerlsucher. Weil das Befahren von Forststraßen und Ernten von Schwammerln  ist im Forstgesetz geregelt, und dafür ist die Forstaufsicht verantwortlich.

Was bedeutet das neue Gesetz für Hundebesitzer? Muss man unter gewissen Umständen mit einer Anhaltung durch den Jäger und einer Aufforderung, seinen Ausweis zu zeigen, rechnen?

Heute wird das in der Öffentlichkeit – von denen, die die uns nicht wohlgesonnen sind – so dargestellt: da kommen jetzt Waldsheriffs, die verhaften jetzt Spaziergänger und weiß der Teufel was alles. Auf die Hunde bezogen kann ich nur auf das gültige Gesetz eingehen. Auf öffentlichen Straßen und Plätzen – und da gehört auch der Wald dazu – haben Hundebesitzer den Hund an der Leine zu führen und/oder mit einem Maulkorb zu versehen. Das ist es, was ich bisher dazu sagen kann, weil ich nicht weiß, ob eine solche erweiterte Regelung kommt und wann sie kommt.

Müssen Hundebesitzer in Zukunft mit Verhaftungen rechnen, wenn sie ihren Vierbeiner nicht an der Leine haben?

Von Verhaften kann überhaupt keine Rede sein, weil zwischen Verhaften und Festnehmen ein Riesenunterschied ist. Verhaften kann nur die Polizei. Wenn ein Jäger einen Wilderer ertappt, wird er ihn auffordern, seine Identität preiszugeben. Wenn dieser das nicht will, wird er versuchen, ihn festzunehmen. Wenn sich dieser weigert oder flüchtet, kann er ihn auch über die Reviergrenzen hinaus verfolgen und könnte ihn festnehmen zum Zwecke der Auslieferung an die Behörde, die zuständig ist. Die entscheidet dann. Selber kann er überhaupt nichts machen.

Um Ihre Frage beantworten zu können, müssten wir abwarten, was jetzt nach den Ausschussverhandlungen im Landtag beschlossen wird. Und die Verhandlungen sind auf politischer Ebene im Gange.

Wird es in der Steiermark künftig auch geänderte Abschussbestimmungen für Hunde und Katzen geben? Etwa so wie in Wien oder Niederösterreich, wo Jäger bereits schießen dürfen, wenn Hunde zum Beispiel nicht an der Leine sind?

In dem steiermärkischen Jagdgesetz galten früher die Abschussbestimmungen für Hunde, wenn sie abseits von Gehöften und Häusern dem Einfluss des Herrls oder des Frauerls entzogen wild jagend angetroffen worden sind. Und zwar war wild jagend klein geschrieben, das heißt, falls der Hund irgendwo wild unterwegs war. Inzwischen ist es groß geschrieben. Der Hund muss also bereits auf dem Wild drauf sein, dann könnte der Jäger – oder wäre dazu verpflichtet – zum Schutze des Wildes den Hund zu töten.

Von mir gibt es eine Empfehlung seit Jahren, das nicht zu tun. Aber gesetzesgeschichtlich ist es so, wenn der Hundebesitzer oder die Hundebesitzerin wiederholt den Hund nicht ordnungsgemäß beaufsichtigt, dann – da hat sich sogar der Aktive Tierschutz bereiterklärt, dorthin zu gehen und diese Leute aufmerksam zu machen, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen – könnte der Hund dem Besitzer sogar entzogen werden. Wir sind ja auch nicht ganz außerhalb der Welt, wir wissen ja selbst – wir haben ja 4.200 Jagdhunde in der Steiermark – welches Drama das ist, wenn ein Hund erschossen wird und welche Konsequenzen daraus auch im Verhältnis  zwischen Eigentümer und Jäger da entstehen. Und das geht so ganz gut. Wir haben kaum Hundetötungen. Und ich sage Ihnen auch – ich bin hier jetzt 22 Jahren Landesjägermeister hier und habe in diesen zwei Jahrzehnten noch keine Festnahme erlebt. Obwohl die beeideten Aufsichtsorgane das jetzt ja schon längst tun könnten.

Was sind die Konsequenzen dieses Gesetzes?

Das Gesetz ist ja noch nicht beschlossen. Und darum können wir nur vermuten, wenn es so oder so beschlossen werden würde, was dann die Konsequenzen sein könnten. Wir müssen den tatsächlichen Beschluss abwarten. Der sollte in den nächsten Wochen fallen.

Wie schätzen Sie in der Steiermark die derzeitige Situation zwischen Hundehaltern und Jägern allgemein ein?

Es ist so, dass wir im ländlichen Bereich nicht die großen Schwierigkeiten haben, eher im stadtnahen Bereich. Ich habe Statistik geführt über nachweislich gerissene Rehe durch freilaufende Hunde in der Steiermark. Das waren mehr als 900. Aber nur die nachweislich gemeldeten. Im Bereich von Graz, also im stadtnahen Bereich, waren das alleine über 90 Rehe, die von freilaufenden Hunden gerissen wurden. Wir haben dann eine Aufklärungskampagne gestartet, und es ist dann etwas zurückgegangen, muss ich sagen. Wir haben zum Beispiel vor einigen Jahren in Bruck an der Mur Hundekurse abgehalten und diese auch für Nichtjägerinnen und Nichtjäger geöffnet, um zu zeigen, wie Gehorsam geht – wenn zum Beispiel jemand nur dem Hund an der Leine hinterherläuft. Es gibt an und für sich über diese Schiene eine gute Kommunikation, weil ja gemeinsamer Gesprächsstoff da ist. Die nichtjagende Öffentlichkeit hat einen Hund, die jagdliche hat einen Hund. Da gibt es ja absolut gemeinsame Themen.  Ja, Spannungen gibt es dort, wo keine Einsicht besteht, was Leinenführen und Maulkorb angeht.

Es sind aber auch schon Hunde erschossen worden, die sich ganz in der Nähe des Besitzers befunden haben.

Auf die Grenzfälle möchte ich jetzt gar nicht eingehen. Da gibt es Fehlhandlungen der Jäger und auf der anderen Seite gibt es auch Fehlhandlungen. Ich bin der letzte, der jetzt mit Zahn und Kralle alles verteidigt, was die Jäger tun. Wie gesagt, von mir ist eine Empfehlung draußen, die da lautet, höchst vorsichtigen Umgang in diesem Zusammenhang zu pflegen, weil das natürlich auch eine sehr emotionsgeladene Materie ist.

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