Tötung eines Hundes – Täter wurden freigesprochen

by StefanC
Landesgericht Salzburg: Hund erschossen

Hund nach Beißattacke erschossen: Am Landesgericht Salzburg wurden zwei Pongauer Freunde (41 und 49) der Tierquälerei angeklagt. Sie hatten kürzlich den Sennenhund des einen erschossen. Grund dafür sei gewesen, dass dieser kurz zuvor einen Passanten in den Finger gebissen hätte. Nun wurden sie freigesprochen.

Zum Hergang der Geschehnisse

Die Mutter des Besitzers sei mit dem Hund im vergangenen Jahr über das Grundstück eines Nachbarn spaziert. Dabei sei der Vierbeiner durch ein Loch im Zaun entwischt und hätte einen Passanten attackiert. Nachdem der Hund den Spaziergänger gebissen hatte, wollte sein Besitzer kein Risiko eingehen. Das gab der ehemalige Hundehalter vor Gericht an. Um seine beiden Kinder nicht zu gefährden, hätte er seinen Freund und Jäger gebeten, den Vierbeiner zu erschießen. Dieser hätte es zwar nicht gerne getan, letztlich jedoch eingewilligt. Der Hund wurde – fachgerecht, wie die Männer angaben – mittels eines Kopfschusses getötet. Schnell und schmerzlos – so der Jäger.“21155″ img_size=“large“ add_caption=“yes“ alignment=“center“]Auf die Frage, wieso der Mann seinen Hund nicht weggegeben hätte oder einschläfern hatte lassen, antwortete er, als Fleischhauer nicht auf diese Idee gekommen zu sein. Das Ergebnis sei ja aber dasselbe gewesen.

Das Urteil

Im Strafantrag wurde angeführt, der Beschuldigte hätte ein bisher unauffälliges Tier grundlos töten lassen, um sich dessen zu entledigen. Jedoch meinte der Richter, nach Prüfung der Sachlage einen triftigen Grund für die Entledigung des Hundes gefunden zu haben. Lust an der Tötung hätte er an den Beschuldigten darüber hinaus nicht festgestellt. Auch sei das Tier keinen unnötigen Leiden ausgesetzt worden. Damit handle es sich nicht um einen „mutwilligen Tötungsakt eines Wirbeltieres nach § 222 StGB, Abs. 3“. Die Beklagten wurden freigesprochen. Das Urteil ist (noch) nicht rechtskräftig.

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