Wer als Hundehalter die Sorgfaltspflicht verletzt, geht viele Risiken ein. Und wer sich für den Ernstfall nicht absichert, noch umso größere.

Ein Hund ist eine wahre Bereicherung für das Leben. Er macht Freude, hilft gesund zu bleiben oder es zu werden, fördert soziale Kontakte und steigert ganz allgemein die Lebensqualität des Besitzers. Mit ihm übernimmt man als Hundehalter aber auch ernst zu nehmende Verpflichtungen, die sogenannte Sorgfaltspflicht.

So haben Frauchen und Herrchen sicherzustellen, dass ihr Hund keine Gefahr für seine Umgebung ist. Die richtige Erziehung, aber auch die entsprechende „Verwahrung“, wie es im Amtsdeutsch heißt, also der Einsatz von Maulkorb und Leine, ebenso wie die Umzäunung des Grundstücks sind Dinge, die für Hund und Besitzer nicht immer angenehm sind, im Extremfall aber vor großen Schäden bewahren können.

Zahlreiche gesetzliche Vorschriften

In den Tierhaltegesetzen der Bundesländer sind Sicherheitsvorschriften festgelegt, z. B. wann und wo ein Maulkorb und/oder eine Leine angelegt werden muss. Auch die (tierschutzkonforme) Größe des Maulkorbes kann hier genau geregelt sein.

Einige Bundesländer schreiben sogar den Abschluss einer Haftpflichtversicherung vor. In Wien beispielsweise muss diese eine Deckungssumme von mindestens 725.000 Euro aufweisen – nicht viel, wenn man bedenkt, dass der Hundehalter für jeden von seinem Hund verursachten Sach- und Personenschaden haftet. Das können nicht nur die rein medizinischen Kosten sein, sondern auch Dinge wie Verdienstentgang oder Renten für lebenslange Berufsunfähigkeit.

Über eines sollte man sich jedenfalls im Klaren sein:

Hundehalter haften für jeden von ihrem Hund verursachten Sach- und Personenschaden!

Kleine Ursachen, dramatische Folgen

Ohne entsprechende Haftpflichtversicherung kann ein tragisches Missgeschick den finanziellen Ruin bedeuten. Dafür muss das Tier übrigens nicht einmal zubeißen. Es kann schon reichen, wenn ein Hund sich losreißt, auf die Straße läuft und es dadurch zu einem Verkehrsunfall kommt.

„In so einem Fall kann es durchaus auch zu Regressforderungen kommen, in denen die Versicherungsgesellschaften ihre Zahlungen an die Opfer vom Hundehalter zurückfordern. Auch strafrechtliche Konsequenzen bei verletzten oder gar toten Personen muss der Hundebesitzer fürchten“, weiß Versicherungsjurist Günther Albrecht vom Versicherungsverband Österreich. Fahrlässige Körperverletzung oder gar Tötung heißen die Delikte, mit denen man sich im Ernstfall auseinandersetzen muss. Wichtig ist immer die gesetzeskonforme Verwahrung des Hundes. „Wenn Maulkorb- und Leinenpflicht missachtet werden und es zu einem Unfall kommt, nützt auch die beste Haftpflichtversicherung nichts.“

Meist wird die Hundehaftpflicht im Rahmen der Haushaltsversicherung angeboten. Die Bedingungen sind je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. Deshalb sollte man vor Abschluss einer solchen Versicherung unbedingt die Kosten, aber vor allem auch die inkludierten Leistungen vergleichen. Bei allen gilt jedoch, dass sie nicht zahlungspflichtig sind, sobald der Hund nicht „ordentlich verwahrt“ (Definition siehe Tierhaltegesetz des jeweiligen Bundeslandes) wird.

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