Österreichs teuerste Hunde-Stadt

by StefanC
Wie viel Hundesteuer bezahlen Sie? Ein genauer Blick auf die heimische Abgabensituation verrät große regionale Unterschiede.

Wie viel Hundesteuer bezahlen Sie? Ein genauer Blick auf die heimische Abgabensituation verrät große regionale Unterschiede.

Ja, es gibt sie noch, die wenig geliebte Hundeabgabe oder auch Hundesteuer genannt. Seit Jahren wird sie heiß diskutiert und Vorschläge zur Abschaffung oder Zweckbindung tauchen in regelmäßigen Abständen auf. Letzteres will aktuell auch der Österreichische Tierhalterverband (ÖHV) mit seiner Initiative „Hunderevolution“, die sich einheitliche Regeln für die Hundehaltung im gesamten Bundesgebiet zum Ziel gesetzt hat, erreichen. „Die Hundesteuer soll zweckgebunden werden und etwa für die Errichtung von Auslaufzonen oder den Tierschutz verwendet werden“, fordert Hans Mosser, Präsident des ÖHV im Zuge der Initiative.

Wie ist die Hundesteuer in Österreich aber eigentlich heute geregelt? Die Abgabe ist Sache der Gemeinden. Die zuständige Stelle ist das Gemeindeamt beziehungsweise der Magistrat. Jeder Hundehalter ist dazu verpflichtet, seinen Vierbeiner ab einem Alter von drei Monaten zu melden und die Abgabe zu entrichten. Mit der Bezahlung der Steuer wird die Hundemarke ausgehändigt, die in den meisten Gemeinden ebenfalls Pflicht ist. Einzige Ausnahme sind Nutzhunde, wie jene im Polizei- oder Rettungsdienst, für die entweder ein ermäßigter Satz zum Tragen kommt oder für die die Steuer ganz entfällt.

Hundesteuer - Österreich

Städtevergleich

Soweit zur Theorie. In der Praxis heißt das, dass es je nach Bundesland oder sogar nach Gemeinde zu wesentlichen Unterschieden in der Höhe der Abgaben kommen kann. Bei den Landeshauptstädten hat dabei Innsbruck die Nase vorne und ist die mit Abstand teuerste Hundehauptstadt Österreichs (siehe Grafik links).

Unter dem goldenen Dachl zahlen heimische Hundebesitzer die höchsten Abgaben.

Die jährlich zu entrichtende Steuer ist unter dem goldenen Dachl mit 82,40 Euro mehr als doppelt so hoch wie in Klagenfurt. In der Stadt des Lindwurms kommen Hundehalter mit vergleichsweise bescheidenen 40 Euro noch günstig weg. Generell ist ein deutliches West-Ost-Gefälle zu erkennen, haben es doch mit Bregenz, Innsbruck und Salzburg die drei westlichsten Städte auf das Siegespodest der teuersten Landeszentren geschafft.

„Schwarz-Hunde”

Von den, laut Schätzungen des Instituts für interdisziplinäre Erforschung der Mensch-Tier- Beziehung (IEMT), 600.000 in Österreich lebenden Hunden sind, ebenfalls Schätzungen zufolge, nur 50 Prozent auch registriert. Die Anzahl der „Schwarz-Hunde“ könnte aber auch wesentlich höher liegen, da die Hundeabgaben in den wenigsten Gemeinden kontrolliert werden. Für die Stadt Wien, die pro Jahr ungefähr 2,3 Millionen Euro an Einnahmen aus der Steuer zählt, errechnete das Kontrollamt Wien von 1990 bis 2008 einen Steuerentgang von mehr als zehn Millionen Euro.

Abgaben international

Europaweit gesehen geht der Trend bei der Hundesteuer klar in Richtung Abschaffung. Neben Österreich erheben nur noch Deutschland, die Schweiz und die Niederlande Abgaben von ihren Hundehaltern. Die heimische Steuer ist von der Höhe international im Mittelfeld angesiedelt. Auch bei den Kontrollen geht Österreich weniger rigoros vor als seine Nachbarn. In Deutschland sind aktuell in mehreren Städten eigens dafür angestellte „Hunde- Schnüffler“ unterwegs. Sie gehen von Tür zu Tür, suchen nach Indizien für Hundehaltung und versuchen so, nicht gemeldete Vierbeiner auszuforschen. In der Schweiz wird bei der Eintreibung der Steuer auf noch extremere Mittel zurückgegriffen. Laut einem Bericht der Berner Zeitung plant die Gemeinde Reconvilier, Hunde ohne Steuermarke einschläfern zu lassen.

Facts:

  • Grundsätzlich wird für das Halten von Hunden eine Abgabe eingefordert. Die Höhe und die Bestimmungen bzw. Fristen für die Hundeabgabe sind in jedem Bundesland anders geregelt.
  • In den meisten Bundesländern ist das Tragen einer Hundemarke, die mit der Meldung des Vierbeiners ausgehändigt wird, vorgeschrieben.
  • Jeder Hund ab einem Alter von drei Monaten muss der zuständigen Behörde gemeldet werden und die Abgaben werden fällig.
  • Die Hundesteuer ist Sache der Gemeinden. Die zuständigen Stellen sind daher das Gemeindeamt oder der Magistrat in Statutarstädten.
  • Da jedes Bundesland die Abgabensituation selbst regelt, kommt es regional zu gravierenden Unterschieden in der Höhe der Hundesteuer.
  • Der Westen Österreichs ist im Schnitt das kostspieligste Pflaster für Hundebesitzer und beheimatet mit Innsbruck auch die teuerste Hundehauptstadt.

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