Kaufvertrag für Welpe: Worauf muss ich achten?

by StefanC
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Die Vorfreude auf den Welpen soll nicht den klaren Blick auf Über­lassungs- oder Kaufvertrag für den neuen vierbeinigen Freund trüben. Hier einige Tipps, worauf man bei diversen Verträgen achten sollte!

Es gibt eine Anzahl von Vereinbarungen, die bei einem Kaufvertrag rechtlich problematisch gesehen werden können. „Zum Beispiel gänzlicher Ausschluss der Gewährleistung, etwa wenn das Tier schon beim Kauf krank ist und das vom Verkäufer verschwiegen wird“, weiß Susanne Chyba, Rechtsanwältin der Kanzlei TWSC in St. Pölten und Wien. „Überzogene Besuchsrechte, diverse Kastrationsklauseln oder irgendwelche Vertrags- und Konventionalstrafen sollten vom Käufer oder Übernehmer des Tieres nicht akzeptiert werden.“

Auch unklare Rückübertrageverpflichtungen, zum Beispiel wenn der Hund aus Sicht des Verkäufers oder Überlassers nicht ordnungsgemäß gehalten wird, sehen Experten kritisch. „Es muss im Vertrag genau definiert werden, unter welchen Bedingungen ein solcher Eingriff in das Eigentumsrecht zulässig ist“, weiß der Grazer Rechtsanwalt Michael Damitner von Prutsch & Partner.

Bei der Preisgestaltung sieht er rechtliche Grauzonen. Zum Beispiel bei der berühmten Schutzgebühr. „Ohne konkrete Gegenleistung, etwa die Verwendung von Namensrechten oder Schulungen, handelt es sich um nichts anderes als versteckte, da anders titulierte, Kaufpreisbestandteile, was übrigens auch für so gut wie alle anderen Arten von Gebühren gilt.

Schutzgebühren im Kaufvertrag für Welpe

Hiervon zu unterscheiden sind die Schutzgebühren, welche bei der Übernahme von Hunden aus einem Tierheim oder von einer Tierschutzorganisation in Rechnung gestellt werden.“ Sehr oft sind solche Verträge eher kurz gehalten mit dem Hinweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers. „Sind diese Bedingungen von meiner Unterschrift gedeckt, gelten sie. Auch dann, wenn ich sie gar nicht gelesen oder nicht einmal bekommen habe“, warnt Damitner eindringlich. Er rät dazu, sich jede Vertragsklausel vom Verkäufer erklären zu lassen. „Wenn dieser dazu nicht bereit ist, ist dessen Seriosität grundsätzlich zu hinterfragen.“

Klarheit bei Kosten & Zahlung

Auch die Zahlungs- und Übergabemodalitäten müssen genau am Vertrag angeführt werden, ebenso die Geldflüsse. Auch rät Damitner, auf Gerichtsstands- und Rechtswahlvereinbarungen zu achten, vor allem bei Verträgen mit ausländischen Verkäufern oder Überlassern. Nicht mit jedem Vertrag ist man auch uneingeschränkter Eigentümer des Tieres. „Bei manchen Schutzverträgen ist man als Übernehmer des Hundes nur eine Art Pflegestelle“, weiß Susanne Chyba.

Grundsätzlich rät sie zur rechtlichen Beratung vor dem Kauf oder der Übernahme eines Tieres. Falls möglich, gleich ein fachlich vorgefertigtes, aber auf die eigenen Bedürfnisse angepasstes Vertragsmuster verwenden und konsequent sein. Im Zweifelsfall das Tier erst gar nicht kaufen oder einen Prozess riskieren. „Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch sieht in Österreich vor, dass unklare Äußerungen in Verträgen zu Lasten desjenigen gehen, der sich derer bedient hat. Da in der Regel der Verkäufer das Vertragsformular ausgibt, gehen unklare Regeln zu dessen Lasten.“


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Hundekauf im Ausland

Grundsätzlich gilt im Ausland dortiges Recht. Davon unabhängig ist der Gerichtsstand. Er besagt, an welchem Gericht dieses Recht durchgesetzt werden kann. Ist der Käufer Verbraucher, ist es oft möglich, in Österreich zu klagen, wobei die österreichischen Richter ausländisches Recht anzuwenden haben. Man kann auch im Vertrag eine andere Regelung über Gerichtsstand und anzuwendendes Recht treffen.

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