Hundeangriff in Bozen: Halter ignorierte Auflagen

by StefanC
Ein Husky mit Maulkorb schaut in die Ferne.

Nachdem ein Hund am Montag einen 3-jährigen Jungen in Bozen schwer verletzt hatte, erhärten sich nun die Beweise gegen den Besitzer. Denn dieser hätte seinen Hund nur an der Leine und mit Maulkorb ausführen dürfen. Laut Zeugenaussagen missachtete er diese Auflagen jedoch regelmäßig – auch am Tag des Angriffs.

Laut der Südtirol News ereignete sich der schreckliche Vorfall am Montag im Europapark in Bozen. Ein erst dreijähriger Junge spielte im Schatten eines Baumes mit anderen Kindern, als ein plötzlich auftauchender Hund zum Angriff überging. Er biss das Kind in Lippen und Wange und verfehlte nur knapp das Auge. Sofort kamen die Mutter und Großmutter dem Jungen zu Hilfe und verscheuchten das Tier nur mit Mühe. Auch andere Parkbesucher boten ihre Hilfe an und setzten einen Notruf ab. Das schwer verletzte Kind musste noch vor Ort intubiert und ins Krankenhaus Bozen eingeliefert werden. Nach einer Notoperation verlegte man das Opfer auf die Intensivstation, aber zum Glück befindet sich der Bub mittlerweile außer Lebensgefahr. Am Schauplatz des Geschehens nahm die Polizei sofort die Ermittlungen auf. Der Besitzer des Hundes war jedoch nicht zugegen.

Bereits zweiter Beißvorfall

Wie die Zeitung berichtete, waren der Hund und sein Halter bereits durch einen weiteren Beißvorfall amtsbekannt. Im November 2021 hatte der Hund ebenfalls im Europapark ein dreijähriges Kind gebissen. Dabei sei dem Kind ein Teil des Ohres abgebissen worden, so die Mutter. Daraufhin habe man dem Halter die Pflicht auferlegt, seinen Hund ausschließlich an der Leine und mit Maulkorb außerhalb des Hauses zu führen. Laut mehreren Zeugenaussagen ignorierte dieser die Auflagen jedoch regelmäßig. Auch am Tag des neuesten Beißvorfalls sei der Hund im Park freigelaufen – ohne Maulkorb oder gar Leine. Zwar befand er sich zu dem Zeitpunkt in der Obhut einer Bekanntes des Besitzers, aber die Auflagen gelten für alle Personen, die den betroffenen Hund führen.

Laut Staatsanwaltschaft habe der Besitzer eine „schwierige Vergangenheit“. Trotzdem müssen sich er und die anwesende Bekannte wahrscheinlich bald wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten. Zudem beschlagnahmten die Behörden den Hund – wie es mit ihm weitergehen soll, ist momentan noch unklar. Unwahrscheinlich ist es, dass er zu seinem Besitzer zurückkehren darf. Denn dieser scheine den Sinn der Haltungsauflagen schon nach dem ersten Vorfall nicht verstanden zu haben.

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