Härtere Bestrafung auf Tierquälerei

by StefanC
Härtere Bestrafung auf Tierquälerei.

So groß das Leid ist, das sie Vierbeinern zufügen, so ungerecht klein fällt meist ihre Bestrafung aus. Dass Tierquäler nicht mehr ganz so glimpflich davonkommen sollen, soll Teil des neuen Strafrechts 2015 werden. Jedoch ist auch Mut bei der Umsetzung gefragt.

Tierquäler sollen ab dem heurigen Jahr höhere Strafen drohen. Darüber sind sich die beiden zuständigen Ministerien einig. Den Stein ins Rollen brachte die Bürgerinitiative „Mehr Rechte für Tiere“, die  auf Tierquälerei ein Strafmaß von bis zu drei Jahren forderte. ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter kann sich eine Erhöhung des Strafrahmens auf etwa zwei Jahre Freiheitsstrafe vorstellen, am Entwurf werde zur Zeit gearbeitet, berichtet der „ORF“.

Mut zur Umsetzung

Dass bei Tierquälerei auch jetzt schon eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr, „die rechtliche Voraussetzung für die Bekämpfung von Tierquälerei also eigentlich gegeben“ sei, sagt Elisabeth Penz von der Tierschutzorganisation VIER PFOTEN. „Das Problem bisher war, dass das Gesetz kaum Anwendung fand bzw. nicht exekutiert wurde“.
VIER PFOTEN begrüßt zwar eine Erhöhung des Strafrahmens, „so wie wir überhaupt jede Initiative zur Bekämpfung von Tierquälerei begrüßen“, so Penz. Bei der Umsetzung aber sei „viel mehr Mut seitens der Richter“ gefragt.“ Bei der Milde, mit der derzeit Strafen für Tierquäler verhängt werden, wird nach außen signalisiert, dass Tierquälerei praktisch ein Kavaliersdelikt ist und kein Verbrechen – was es aber de facto ist. Wenn die Justiz den vorhandenen Strafrahmen auch endlich ausschöpft und tatsächlich strenger straft, dann wird sich auch in der Gesellschaft die Erkenntnis durchsetzen, dass Tierquälerei eine kriminelle Handlung ist, die mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Dementsprechend wird auch die abschreckende Wirkung höher“, so Penz.

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