Deutschland: Neue Gesetze für Hundehaltung & Zucht

by StefanC
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Eine neue Hundeverordnung der deutschen Bundesregierung soll die Regelungen zur Haltung und Zucht im Interesse unserer Fellnasen verschärfen. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Hunden unterstützten diesen Gesetzesentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums.

Wie die Rheinische Post berichtete, wurde diese Woche ein Entwurf der neuen Hundeverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums von Julia Klöckner (CDU) an die Bundesländer ausgeschickt. Anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Bedürfnisse unserer Vierbeiner sollen die Gesetze bezüglich Hundehaltung und Zucht nun artgerechter werden. Im Falle einer in Abstimmung mit den Bundesländern getroffenen Bewilligung des Entwurfs werden die neuen Regelungen wahrscheinlich im ersten Quartal 2021 verkündet und treten dann für alle Hundehalter und -züchter in Deutschland in Kraft. Doch was genau soll sich ändern?

Das neue Gassi-Gesetz

Zum einen soll jeder Hund in Deutschland mindestens zwei Mal täglich Auslauf im Freien haben, insgesamt für mindestens eine Stunde pro Tag, wie auf der Bundepressekonferenz am Montag erklärt wurde. Das Freilassen in den eigenen Garten zähle grundsätzlich als Auslauf – auch wenn dies nicht ganz den gängigen Empfehlungen entspricht: Denn selbst das größte Grundstück bietet dem Hund auf Dauer zu wenige neue Anreize wie unbekannte Duftspuren oder neue visuelle Eindrücke, und besonders junge Hunde können später selbstsicherer mit anderen Hunden, Menschen und Fahrzeugen umgehen, wenn sie auf dem täglichen Spaziergang lernen, diesen Erfahrungen positiv zu begegnen. Der eigene Garten bietet zu wenig Neues, um auf lange Sicht spannend zu bleiben, und gelangweilte Hunde verzapfen häufig Unfug wie rastloses Buddeln, Verbellen von Passanten oder das Zerkauen von Gartenmöbeln. Das Bundeslandwirtschaftsministerium verspricht sich durch diese Gesetzesänderung, besonders die Zwinger- und Kettenhaltung von Hunden zu unterbinden, die oftmals tagelang an derselben Stelle verharren müssen, nicht ausreichend Bewegung bekommen und zu wenig sozialen Kontakt pflegen, um ausgelastet und glücklich zu sein. Die Anbindehaltung an Kette oder Leine soll zudem (bis auf wenige gerechtfertigte Ausnahmen) ganz verboten werden. Zusätzlich sieht der neue Entwurf vor, dass HundehalterInnen ihre Vierbeiner nicht mehr den ganzen Tag alleine lassen dürfen – eine Bezugsperson muss die Fellnase mehrmals täglich betreuen.“32418″ img_size=“full“ add_caption=“yes“]

Neue Hundeverordnung für Züchter

Auch für Hundezüchter legt die Hundeverordnung neue Vorgaben fest: Diese dürften ab 2021 maximal drei Hündinnen mit Welpen gleichzeitig betreuen, auch die Größe und Temperatur (mind. 18°C) von Wurfkisten wird gesetzlich verankert. Den Welpen soll außerdem einmal täglich Auslauf gewährt werden. Auf Hundeausstellungen könnte künftig die Präsentation von Hunden mit kupierten Ruten oder Ohren verboten sein sowie jenen Hunden eine Teilnahme verweigert werden, deren körperliche Merkmale unter die Kriterien der Qualzucht fallen und keine artgerechte Lebensweise mehr erlauben.

Wer kontrolliert?

Laut Bundeslandwirtschaftsministerium soll die Kontrolle dieser neuen Vorgaben zu Haltung und Zucht den Veterinärbehörden unterliegen, wie Pressereferentin Bettina Irion auf der Konferenz am Montag erklärte. Ziel sei es jedoch nicht, bei jedem Hundehalter täglich zu klingeln und nach den Gassizeiten zu fragen, sondern den Vierbeinern auch in der Privathaltung mehr Schutz und Rechte angedeihen zu lassen. So solle es auch für Nachbarn oder Bekannte einfacher werden, nicht artgerechte Zwinger- oder Anbindehaltung zu melden.

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