Border Collie statt Fuchs: 10.000 Euro Strafe für Jäger

by StefanC
Ein Border Collie steht auf einer Wiese.

In einer kalten Januarnacht lag ein Jäger auf der Lauer nach einem diebischen Fuchs, traf aber leider einen Familienhund mit einem tödlichen Schuss. Weil der Richter eine Verwechslung für unwahrscheinlich hielt, wurde der Schütze zu 10.000 Euro Strafe verurteilt. Die Verteidigung will Berufung einlegen.

Laut der Krone waren die Bedingungen für eine Fuchsjagd nicht ideal: Im Januar sind die Winternächte kalt und dunkel, Schnee bedeckte den Boden. Dennoch lag ein 59-jähriger Jäger im Zillertal auf der Lauer nach dem Tier. Angeblich habe ein benachbarter Bauer den seit 1984 aktiven Jäger darum gebeten, das Wildtier zu schießen, denn immer wieder habe der Fuchs ein Huhn aus dem Stall gerissen. Der Mann verstreute Hundefutter in der Nähe seines Lauerplatzes, um seine Beute anzulocken. Wenig später erspähte der Zillertaler Unternehmer tatsächlich eine vierbeinige Gestalt mit dem Fernglas. Er schoss aus 27 Meter Entfernung – doch die Kugel traf leider den Familienhund eines Nachbarn. Der Border Collie war im Bauchbereich getroffen worden, schleppte sich noch zum Wohnhaus seines Besitzers und verstarb dort. Die Hundebesitzer erhoben Anklage gegen den Schützen. „So ein Theater wegen eines Hundes“, soll dieser die rechtlichen Schritte erst kommentiert haben.

Verwechslung unwahrscheinlich

Dennoch entschuldigte sich der Jäger mehrmals bei der Familie und brachte den Leichnam persönlich in ein Tierkrematorium. Auch vor Gericht leugnete er seine Tat nicht, plädierte aber für eine fatale Verwechslung. „Für mich war das eindeutig ein Fuchs“, betonte der Schütze auf der Anklagebank. Richter Andreas Mair jedoch zweifelte stark an, dass man einen Border Collie mit einem Fuchs verwechseln könne – da stimmen schon die Größenverhältnisse überhaupt nicht. „Das Tier war im Schnee eingesunken, daher war die Größe nicht so gut erkennbar. Und der Schwanz ist ja genauso buschig wie bei einem Fuchs“, verteidigte sich der Zillertaler. Schlussendlich hielt der Richter eine Verwechslung für unwahrscheinlich und verhängte eine Geldstrafe. Weil das Gehalt des Jägers so hoch sei, fielen etwa 10.000 Euro Strafe an. Die Verteidigung erklärte sofort nach der Verkündung des Urteils, dass man in Berufung gehen wolle.

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