Neues EU-Gesetz: mehr Schutz für Streuner?

by StefanC
Streuner sind keine Wildtiere

Streuner werden als Wildtiere bezeichnet. Zumindest laut aktuellem Entwurf des EU-Tiergesundheitsgesetzes. Die Befürchtung war groß, dass herrenlose Hunde zum Beispiel im Zuge der Jagd getötet werden könnten. Eine Klausel soll das nun verhindern.

Rund 30.000 Protestmails zeigten ihre Wirkung. Ginge es nach dem letzten Entwurf des EU-Tiergesundheitsgesetztes, hätte es für Streuner in Zukunft noch gefährlicher werden können, wie wir berichtet hatten. Weil das neue Gesetz zwischen „Wildtieren“ und „Tieren mit Besitzern“ differenziert, fürchteten Tierschützer um den rechtlichen Schutz von herrenlosen Hunden.

Die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN rief die Kampagne „Wild? Ich?“ ins Leben und protestierte so gegen die missbräuchliche Verwendung des Begriffs „Wildtier“ in Bezug auf Streunertiere. Mit Erfolg. Diese Woche präsentierten die EU-Abgeordnete Marit Paulsen und EU-Kommissar Andriukaitis das Ergebnis der Übereinkunft von EU Parlament, Rat und Kommission.

Auch wenn die Differenzierung zwischen „Wildtieren“ und „Tieren mit Besitzern“ im Entwurf weiterhin erhalten bleibt, wurde eine Klausel eingefügt, die klarstellt, dass Streuner nicht als Wildtiere zu kategorisieren sind, wie VIER PFOTEN in einer Aussendung berichtet.

Verpflichtende Registrierung für Züchter

Zudem soll das neue Tiergesundheitsgesetz eine Klausel beinhalten, die sicherstellt, dass Programme zur Kontrolle von Streunerpopulationen human durchgeführt werden müssen, um Tierleid so gering wie möglich zu halten.

Eine weitere Neuerung: die verpflichtende Registrierung für alle gewerblichen Züchter und Verkäufer von Tieren. „Wir begrüßen diese Initiative, da somit verantwortungsloses  Züchten, Überpopulationen und das Aussetzen von Heimtieren eingedämmt werden kann“, so Pierre Sultana, Leiter des Europabüros von VIER PFOTEN in Brüssel.

Außerdem soll eine Umstellung des Tierpasses die Schlupfwinkel für den illegalen Welpenhandel im Bereich nicht-kommerzieller Transporte reduzieren.

Ungelöste Probleme

VIER PFOTEN sieht im neuen Entwurf des EU-Tiergesundheitsgesetzes dennoch einige Probleme als ungelöst. Manche Begriffe seien zu unklar definiert, um die entsprechenden Regelungen auch wirklich vollziehen zu können – so zum Beispiel die „humane Behandlung“ von Streunertieren. „Der derzeitige Entwurf entspricht nicht allen Erwartungen von VIER PFOTEN, aber es ist definitiv ein großer Schritt in die richtige Richtung für Streuner und Heimtiere in Europa“, meint Sultana. Indem die Kontrolle und Festlegung von Zuständigkeiten verbessert wird, wird dieses neue Gesetz den Mitgliedsstaaten die Durchführung von systematischen Streuner-Tötungsprogrammen vermutlich erschweren, da diese meist ohne Transparenz oder vorherige Ansprache mit Stakeholdern wie NGOs, stattfinden, so die Tierschutzorganisation.

 

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