Mit dem Hund im Zug: Regeln in Österreich, Deutschland, Schweiz & Italien

by StefanC
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Nicht immer muss es das Auto sein, wenn Vier- und Zweibeiner gemeinsam auf Reisen gehen. Eine Variante ist die auf Schienen. Die sehr entspannend sein kann – vor allem, wenn sich Frauchen und Herrchen im Vorfeld über die Reisebedingungen für ihren Hund im Zug informieren. In diesem Beitrag erfährst du, wie die Regeln für deutschsprachigen Raum & Italien aussehen.

Kleine Hund dürfen meist gratis mit – sofern sie in Transportboxen sitzen. Auch Assistenzhunde. Was jedoch die wenigsten wissen, und teuer werden kann: reist man mit dem vierbeinigen Liebling im Nachtreisezug, muss das gesamte Abteil gebucht werden. So sehen die Bedingungen für den Hund im Zug in Österreich, Deutschland, der Schweiz und Italien aus:

Österreich (ÖBB)

  • Kleine, ungefährliche und in Behältnissen untergebrachte lebende Tiere werden unentgeltlich befördert.
  • Für die Beförderung eines nicht in einem entsprechenden Behältnis untergebrachten lebenden Tieres (z. B. Hund) wird die entsprechende Gebühr eingehoben.
  • Bei Assistenz-Hunden ist ein bisssicherer Maulkorb nicht erforderlich. Bei entsprechender Eintragung in den Behindertenpass werden diese unentgeltlich befördert.
  • Nachtreisezüge: Sie dürfen Ihr Tier nur dann mit in die Abteile von Schlaf- und Liegewagen nehmen, wenn Sie das ganze Abteil gebucht haben – auch im Sitzwagen ist eine Abteilbuchung erforderlich.
  • Mehr auf: www.oebb.at/mit-haustieren-verreisen

Deutschland (DB)

  • Wenn Sie einen Hund mitnehmen, der nicht im Transportbehälter als Handgepäck transportiert werden kann, zahlen Sie den halben Fahrpreis. Diese Regelung gilt sowohl für den Normalpreis als auch für die Sparpreise im Fernverkehr. Bei den Länder-Tickets und dem Schönes-Wochenende-Ticket sind entgeltpflichtige Hunde als Person/Erwachsener zu berücksichtigen.
  • Hunde dürfen nicht als kostenlose Familienkinder bei der Buchung eines Online-Tickets angegeben werden. Generell gilt, dass Sitzplatzreservierungen für Hunde nicht möglich sind und ebenso keine Online-Tickets zum Selbstausdruck. Die Online-Buchung von Fahrkarten für Hunde ist hingegen per Postversand möglich, wenn Sie angeben, dass ein Kind von 6-14 Jahren ohne Begleitung verreist.
  • Bei internationalen Reisen zahlen Sie für Hunde grundsätzlich den Kinderfahrpreis 2. Klasse.
  • Zur eigenen Sicherheit sowie zum Schutz anderer Fahrgäste im Zug müssen Hunde mit einem Maulkorb an der Leine geführt werden. Werden Hunde ohne Leine/ Maulkorb angetroffen und diese können auf Aufforderung des Zugbegleiters nicht angebracht werden, kann der Zugbegleiter den Hund aufgrund fehlender Sicherheit aus dem Zug verweisen. Diese Regelung gilt nicht für Hunde, die in einem Transportbehälter mitgenommen werden. Blindenführhunde und Begleithunde schwerbehinderter Menschen sind vom Maulkorbzwang ausgenommen.
  • Unentgeltliche Mitnahme von Haustieren im Allgemeinen: Lebende Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in geschlossenen Behältnissen (z. B. Tierboxen) wie Handgepäck untergebracht sind, können mitgenommen werden. Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen für Personen und Sachen ausgeschlossen sind.
  • City Night Line / DB Autozug: Die Mitnahme von Haustieren ist nur bei Buchung eines Abteils zur alleinigen Nutzung zugelassen. Es wird pro Tier ein Pauschalpreis von 30 Euro direkt an Bord erhoben.
  • Mehr auf: DB Hunde und andere Haustiere mitnehmen.

Italien

  • Kleine Hunde, Katzen und andere Kleintiere, die in einer entsprechenden Transportbox, die nicht größer als 70x30x50 cm groß sein sollte, mitgeführt werden, dürfen unentgeltlich reisen – sowohl in der ersten als auch in der zweiten Klasse.
  • Pro Reisendem ist nur eine Transportbox erlaubt.
  • Es gilt Leinen- und Maulkorbpflicht
  • Der Zutritt zum Speisewagen ist Hunden untersagt (ausgenommen Blindenführ- und Assistenzhunde)

Schweiz (SBB)

  • Für Hunde jeder Größe, die in Personen- oder Gepäckwagen mitgenommen werden, müssen Sie in allen Fällen den halben Preis für die 2. Klasse bzw. den allenfalls vorgesehenen Mindestfahrpreis (Hunde-Tageskarte, Hunde-GA) bezahlen.
  • Ausnahme: Kleine Hunde bis 30 cm Schulterhöhe (Risthöhe) in Transportboxen, Körben oder anderen geeigneten Behältern dürfen Sie – wie Handgepäck  auch – unentgeltlich in die Personenwagen mitnehmen.
  • Hunde-Tageskarte: Wenn Sie mit einem gültigen Fahrausweis reisen, geniesst Ihr Hund mit der Hunde-Tageskarte für nur 35 Franken freie Fahrt für einen Tag auf Bahn, Schiff, Postauto sowie auf Tram- und Busstrecken in den meisten Städten und Agglomerationen. Ihr treuer Begleiter reist einen Tag lang wie mit dem Generalabonnement: unabhängig und uneingeschränkt, egal wohin – egal wie weit, mit Ihnen mit.
  • Hunde-GA: Reist Ihr Hund regelmäßig mit Ihnen mit der Bahn, so lohnt sich garantiert das attraktive Hunde-GA für 780 Franken.
  • Sonstiges: Die Hunde-Tageskarte und das Hunde-GA tragen keinen Klassenvermerk und sind sowohl in der 2. Klasse wie auch in der 1. Klasse gültig. Die Begleitperson muss für die entsprechende Klasse einen gültigen Fahrausweis besitzen.
  • Das Mitführen von Tieren in Wagen mit Gastronomie-Angebot (ausgenommen sind Wagen mit zirkulierender Minibar) ist untersagt. Ausgenommen sind Blindenführ- und Hilfshunde.
  • Mehr auf: SBB Reisen mit Hund

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