Steirische Aufsichtsjäger nun doch nicht mit Handschellen unterwegs

by StefanC
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Die Wogen gingen hoch, jetzt rudert sie zurück. Die steirische Jägerschaft. Aufsichtsjäger sollen nun doch nicht festnehmen dürfen. Landesrat Johann Seitinger lässt die geplante Novelle zum steirischen Jagdschutzgesetz ändern.

Das neue Jagdschutzgesetz hatte mehr Kompetenzen für Aufsichtsjäger in der Steiermark vorgesehen. „Was jetzt neu dazukommt,  ist das Hineinschauen in Gepäckstücke bzw. in Autos – wenn ein Wilderer auf frischer Tat ertappt wird oder eine solche Handlung gerade im Gange ist“, hatte der steirische Landesjägermeister Heinz Gach in einem Interview erklärt.

Heftige Kritik aus der Bevölkerung war die Folge – auf die Landesrat Johann Seitinger nun reagierte. Die steirischen Aufsichtsjäger sollen nun doch nicht zur Waldpolizei werden, ihre Rechtsbefugnisse also nicht erweitert werden.

„Auch wenn sich der Freizeittourismus weiter ausbreitet und damit der Bewegungsraum des Wildes weiter eingeschränkt wird, steht das Miteinander im Vordergrund. Schließlich und endlich geht es der gesamten Jägerschaft im Sinne der Nachhaltigkeit um die Tiergesundheit, den Schutz vor Seuchen, die Erhaltung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes in einem intakten Lebensraum und um die große biologische Vielfalt in unserem Bundesland“, erklärt Seitinger.

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